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| Euthanasie | ||
| (erstellt am: 07.07.2008 - letzte Änderung:07.07.2008 - aufgerufen: 1107 Mal) | ||
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Definition und Geschichte der Euthanasie Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet „schöner oder guter Tod“. Es hat in Abhängigkeit von der geschichtlichen und geographisch-politischen Situation eine unterschiedliche Bedeutung. In der Antike ist damit nicht, so wie heute, das Eingreifen eines Menschen in den Verlauf des Sterbens verbunden. Gemeint war mit dem Begriff ein leichter Tod im Gegensatz zu einem schweren Tod. Oder auch ein Tod zur rechten Zeit im Gegensatz zum vorzeitigen Tod. In der Antike galten Selbsttötung und Hilfe zum Tod nicht als verwerflich, aber im Eid des Hippokrates aus dem 5. und 4 Jahrhunderte vor Christus, der mit Einschränkung noch heute eine Bedeutung für Ärzte hat, steht: Nie werde ich jemandem, auch auf Verlangen nicht, ein tödliches Mittel verabreichen oder auch nur den Rat dazu erteilen. Drittens war mit Euthanasie die richtige Vorbereitung auf das Sterben und auf den Tod gemeint. Die Christen lehnten die Euthanasie im Sinne einer Tötung oder Beihilfe zur Tötung entschieden ab, weil nur Gott Verfügungsgewalt über das menschliche Leben hat (Thomas von Aquin) und das 5. Gebot lautet: Du sollst nicht töten. Im Mittelalter war die „ars moriendi“, die Kunst des Sterbens, so wichtig wie die „ars vivendi“, die Kunst des Lebens. Es gab Empfehlungen und Vorschriften, wie Priester, Angehörige und Ärzte sich auf das Sterben und den Tod eines Menschen vorzubereiten hatten. Hier stand im Mittelpunkt der seelische und geistige Beistand. Im 16. Jahrhundert schrieb der Staatsmann und Philosoph Thomas Morus, dass bei unerträglichem Leiden eine freiwillige Tötung zu empfehlen sei. Sein Zeitgenosse Francis Bacon definierte die Euthanasie als Hilfe zu einem leichteren und schmerzlosen Sterben. Eine radikale Änderung der Auffassung zeigte sich im 19. Jahrhundert. Der Zoologe und Philosoph E. Haeckel befürwortete eine Form der Euthanasie, die die Tötung behinderter Kinder einschloss mit dem Verweis auf das Töten von Kindern mit angeborener Behinderung im antiken Sparta und bei Indianern. Ein Zeitgenosse, A. Tille, erweiterte die Definition Euthanasie um die Begriffe werthaftes und wertloses Leben. Dazu kam 1895 der Begriff „Rassenhygiene“. Deutlicher wurden die Forderungen in den 20er Jahren, als Karl Binding, ein Jurist, und Alfred Hoche, ein Psychiater, die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens forderten. Damit waren sie die Wegbereiter der nationalsozialistischen Euthanasie, die 70.000 bis 100.000 Menschen das Leben kostete. Erst als der Bischof von Münster, Graf Galen, den Mut hatte, öffentlich das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten anzugreifen, wurde dieses offiziell beendet, wahrscheinlich aber unter strenger Geheimhaltung bis Kriegsende fortgesetzt. Man kann den Wertewandel deutlich an der Beschreibung des Begriffes Euthanasie in den großen Lexika ablesen. Im Konversationslexikon Brockhaus stand 1902: Euthanasie (Todeslinderung): Verfahren, durch welches der Arzt den als unvermeidlich erkannten Tod für den Sterbenden möglichst leicht und schmerzlos zu machen sucht, besteht hauptsächlich in zweckmäßiger Lagerung, Fernhaltung aller äußeren Störungen, Linderung der Schmerzen durch anästhetische (schmerzlindernde) und narkotische Mittel, Sorge für frische Luft und zeitweiliges Einflößen von milden und labenden Getränken. Bei dem scharfen Gehör, welches Sterbende bis zum letzten Augenblicke zu haben pflegen, ist die größte Vorsicht hinsichtlich aller Äußerungen der Umgebung geboten. Der entsprechende Eintrag im Großen Brockhaus von 1930/34 lautet: Euthanasie, Sterbehilfe: die Abkürzung lebensunwerten Lebens, entweder im Sinne der Abkürzung von Qualen bei einer unheilbaren, langwierigen Krankheit, also zum Wohle des Kranken, oder im Sinne der Tötung zum Beispiel idiotischer Kinder, also zugunsten der Allgemeinheit. Unterschiedliche Bedeutungen Man kann heute vier unterschiedliche Bedeutungen des Begriffes Euthanasie abgrenzen: die aktive, die passive, die indirekte Euthanasie sowie den assistierten oder arztassistierten Suizid (Beihilfe zur Selbsttötung durch einen Laien oder einen Arzt). Die aktive Euthanasie, das heißt: die Tötung auf Verlangen, ist in Deutschland verboten. In den Niederlanden ist die aktive Euthanasie seit 2002 erlaubt, ähnliche Bestimmungen gibt es auch in Belgien. In Holland dürfen Ärzte das Leben eines Menschen mit einer nicht heilbaren Krankheit, der unerträglich leidet und um Beendigung seines Leidens bittet, mit der Injektion eines Medikamentes beenden. Wenn man von der Autonomie des Menschen ausgeht, von seinem Recht auf Selbstbestimmung, kann man diese Regelung bejahen. Erfährt man aber, dass (in Deutschland) 80 Prozent der über Sechzigjährigen, die Selbstmord begehen, vorher an nicht ausreichend behandelten Schmerzen oder Depressionen litten, muss man die Frage stellen, ob es zur Lebensbeendigung nicht Alternativen gibt. Es ist ebenfalls zu fragen, ob wir genügend Zentren, Abteilungen und ambulante Einrichtungen für eine palliativmedizinische Versorgung haben. Und man muss fordern, dass Ärzte und Pflegepersonal besser im Fach Palliativmedizin ausgebildet werden (s. a. den Beitrag Palliativmedizin im Nephrologischen Lexikon). Zudem müssen Patientenverfügungen mehr Beachtung finden und respektiert werden. Viele Menschen haben Angst, dass bei Verlust der Selbstbestimmung mit ihnen etwas geschieht, was sie nicht wollen. Passive Euthanasie bedeutet eigentlich, dass man einen Menschen sterben läßt, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Das heißt, dass zum Beispiel eine Beatmung oder eine Dialyse nicht mehr sinnvoll sind, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht oder wenn es dem Willen des Kranken widerspricht. Hier wird das Leben eines Menschen nicht, wie bei der aktiven Euthanasie, durch Fremdeinwirkung beendet, sondern hier lässt man ihn, soweit möglich, in Würde an seiner Krankheit sterben. Hier beginnt der Bereich der Palliativpflege mit Schmerzbehandlung, Zuwendung und Fernhalten aller Störungen und Beschwerden. Bei Ärzten besteht allerdings eine große Unsicherheit, wie man zwischen aktiver und passiver Euthanasie unterscheiden soll. Nicht selten bestehen auch Angehörige von Schwerkranken darauf, dass bis zum letzten Augenblick alles, was technisch und medizinisch möglich ist, getan werden soll. Nur fünf Prozent aller Patienten auf einer Intensivstation haben, aus unterschiedlichen Gründen, die Möglichkeit, den behandelnden Ärzten ihre Wünsche und Wertvorstellungen mitzuteilen. Um so wichtiger ist das Vorliegen einer Patientenverfügung, die auf dem neuesten Stand ist, die greifbar ist und die ernst genommen wird (s. a. den Beitrag Patientenverfügung im Nephrologischen Lexikon). Man sollte hier nicht von passiver Euthanasie, sondern von Beendigung einer nicht sinnvollen Therapie sprechen. Was ist nun indirekte Euthanasie? Wenn mit einer normalen Dosis an starken Schmerzmitteln eine Beschwerdefreiheit nicht zu erreichen ist, dann kann eine notwendige Dosiserhöhung den Eintritt des Todes herbeiführen oder beschleunigen. Eine solche Handlungsweise ist juristisch und medizinisch korrekt. Die Namensgebung ist schlecht, weil sie das Vorgehen mit dem in Deutschland massiv belasteten Begriff Euthanasie in Verbindung bringt. Experten bezweifeln, ob es bei richtiger Dosissteigerung zu einem vorzeitigen Eintritt des Todes kommt. Eher ist eine Lebensverkürzung zu erwarten, wenn Schmerzmittel mit beruhigenden Substanzen kombiniert werden. Das ist nicht selten notwendig, um einen Unruhezustand zu behandeln oder durch Schmerzmittel nicht behandelbare Symptome zu beseitigen oder zu lindern. Die Beihilfe zum Selbstmord ist in Deutschland nicht strafbar. Dabei wird der Kranke vom Helfer zum Beispiel mit Barbituraten versorgt, also Schlafmitteln, die in hoher Dosis den Tod herbeiführen. Allerdings ist es für Laien sehr schwierig, solche Stoffe zu beschaffen. Ärzte können solche Medikamente verschreiben, dürfen es aber nicht mit dieser Zielsetzung. Es gibt in der Schweiz Organisationen, zum Beispiel „Dignitas“ oder „Exit“, die Menschen beim Selbstmord professionell unterstützen, diese Hilfe ist kostenpflichtig. Ähnlich wie in den Niederlanden bei der aktiven Sterbehilfe werden von diesen Organisationen auch Menschen mit Depressionen bei der Selbsttötung unterstützt. Man muss kritisch fragen, ob in jedem Fall eine vorangehende Analyse und intensive Therapie der Depression durchgeführt wurde. Ausblick Die augenblickliche Situation ist unbefriedigend. Die Zahl der alten, alleinstehenden, einsamen, kranken und wirtschaftlich schlecht versorgten Menschen nimmt zu. Die Zahl der Menschen, die diese Alten, Einsamen und Behinderten versorgen könnten, nimmt ab. Die Mittel zur Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe werden reduziert. Die Familien, die sich um die Alten kümmern könnten, werden immer kleiner oder sind gar nicht mehr vorhanden, weil zunehmend Menschen alleine leben. 80 bis 90 Prozent aller Menschen sterben in Krankenhäusern. Ein Ausweg ist die zunehmende Versorgung mit Palliativeinrichtungen. In kleinem Maßstab entstehen inzwischen Projekte, in denen alte und junge Menschen zusammenleben und in der Lage sind, sich gegenseitig zu helfen. Am wichtigsten und schwierigsten wird sein, bei allen Ärzten und Pflegenden, aber auch in der Bevölkerung ein Bewußtsein für diese Problematik zu schaffen. Gunther Warnecke, Hamburg (Internist) | ||
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Quellen: K. Engelhardt, Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 6/2008 Der Brockhaus multimedial Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 105, Heft 4, Januar 2008 Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 104, Heft 5, Februar 2007 Oliver Tolmein, Keiner stirbt für sich allein im Nephrologischen Lexikon "Palliativmedizin" und "Patientenverfügung". | ||
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