Patientenverfügung
(erstellt am: 13.02.2007 - letzte Änderung:06.07.2010 - aufgerufen: 1492 Mal)
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche, seltener eine mündliche Äußerung eines Menschen, in der er festlegt, wie er im Fall einer schweren Erkrankung, die eigene Entscheidungen unmöglich macht, behandelt oder nicht behandelt werden möchte. Sie soll das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person garantieren. Eine Befragung zum Thema Patientenverfügung zeigt, dass die meisten „Angst haben, jemandem zur Last zu fallen“ oder wünschen, dass ihre „Angst vor Leiden“ minimiert wird und dass ihre „Selbstbestimmung bis zum Schluss“ erhalten bleiben soll. Juristisch gesehen ist eine Patientenverfügung verbindlich und muss beachtet werden. In der Praxis ist das allerdings zu wenig bekannt

Was steht in einer Verfügung? Man kann festlegen, dass man im Falle einer lang dauernden Bewusstlosigkeit ohne Aussicht auf Gesundung nicht künstlich ernährt oder beatmet werden möchte. Man kann bestimmen, dass man im Falle einer Krebserkrankung keine Schmerzen leiden oder dass man keine lebensverlängernden Medikamente haben möchte, sondern nur solche, die Angst und Schmerzen lindern. Manche entscheiden sich dafür, dass eine Intensivbehandlung nicht durchgeführt werden soll. Solche Anweisungen sind problematisch, weil Intensivtherapiemaßnahmen oft nur von kurzer Dauer sind und zu einer Besserung beitragen. Man kann für den Fall, dass der Sterbeprozess begonnen hat, Wiederbelebungsmaßnahmen ausschließen; auch das ist problematisch, weil die Frage, ob eine solche Maßnahme sich als sinnvoll erweist, oft schwer zu beantworten ist.

Wie geht man also am besten vor? Es gibt vorformulierte Musterverfügungen in Büchern oder im Internet, die nicht alle individuellen Wünsche jedes einzelnen Menschen berücksichtigen können. Man kann diese Muster als Anregung begreifen, auf jeden Fall ersetzen sie nicht ein ausführliches Gespräch mit einem Arzt oder Seelsorger, einem Anwalt oder Notar, einem guten Freund oder einer guten Freundin, in dem man herausfinden und festlegen kann, was für einen selbst wichtig ist und was man geregelt haben möchte.

Die Wünsche und Anweisungen in einer Verfügung können nicht jede Eventualität berücksichtigen. Daher ist es besser, wenn eine nahe stehende Person entscheidet, wie verfahren werden soll. Das setzt aber voraus, dass man mit diesem Freund oder dieser Freundin ausführlich über alle Möglichkeiten gesprochen hat. Soll diese Person rechtsverbindliche Entscheidungen treffen, zum Beispiel über das Leben verlängernde oder beendende Maßnahmen, benötigt sie eine Vollmacht. Beispiel: Sie legen fest, dass Sie im Falle einer Bewusstlosigkeit nicht künstlich ernährt werden wollen. Es ist aber möglich, dass bei einem Schlaganfall diese Maßnahme nur für wenige Tage notwendig ist und Sie danach wieder selbst essen und normal weiterleben können. Solche Fragen kann eine bevollmächtigte Person nach Beratung mit den behandelnden Ärzten besser beantworten als eine Verfügung mit relativ starren Vorschriften. Eine Bevollmächtigung schließt eine Patientenverfügung nicht aus, beide können ergänzend wirken.

Die Verfügung sollte wichtigen Personen aus Ihrer Bekanntschaft und Verwandtschaft und/oder Ihrem Hausarzt bekannt und im Notfall leicht auffindbar sein. Sinnvoll ist ein Hinweis in der Brief- oder Handtasche auf Verfügung und Bevollmächtigung. Man kann auch festlegen, dass für den Fall, dass der Bevollmächtigte verhindert ist, die Verfügung in Kraft tritt oder dass ein weiterer Bevollmächtigter benannt ist. Liegt eine Patientenverfügung nicht vor, kann mit Hilfe der Angehörigen, des Hausarztes, des Pflegeteams, der behandelnden Ärzte und der Seelsorger der mutmaßliche Wille des Betroffenen ermittelt werden. Da sich sowohl die eigene Einstellung zu solchen Fragen als auch die Möglichkeiten der Medizin schnell ändern können, darf eine Patientenverfügung nicht zu alt sein und muss immer wieder überarbeitet werden.

Sie sollte nicht nur unter dem Aspekt verfasst werden, in einer der oben beschriebenen Situationen durch Unterlassung medizinischer Maßnahmen möglichst bald den Tod herbeizuführen. Man sollte in Zeiten zunehmend begrenzter Ressourcen in der Heilkunde auch daran denken, einen Anspruch auf optimale Behandlung zu formulieren. Das kann auch bedeuten, dass man sich im Rahmen palliativer Hilfsmaßnahmen wünscht, in Würde sterben zu können. Detaiilierte Informationen zum Thema Patientenverfügung erhalten Sie in der Broschüre Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz und in der Website Humanistischer Verband Deutschlands.

Gunther Warnecke, Hamburg (Internist)

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