| Fehler im Beitrag? Beitrag aktualisieren? | ||
| | ||
| Sondenernährung in jedem Fall? | ||
| (erstellt am: 19.03.2008 - letzte Änderung:19.03.2008 - aufgerufen: 1014 Mal) | ||
|
Die Nahrungsaufnahme hat eine zentrale biologische, lebenserhaltende Funktion. In der Entwicklung der Menschheit hat sie zudem viele nichtbiologische Bedeutungen bekommen: als Ausdruck der Gastfreundschaft, der Zuneigung, als Sucht- oder Genußmittel, als religiöse oder kultische Handlung. Es gibt Lebensphasen und Zustände, in denen ein Mensch nicht essen kann, nicht essen mag, nicht essen darf oder keiner Nahrung mehr bedarf, weil das Leben zu Ende geht. Unsere Reaktion und die der meisten Mediziner auf diese Situation ist sehr gleichförmig: Wir versuchen, den oder die Betreffende zur Nahrungsaufnahme zu überreden, vielleicht mit sanfter Gewalt oder, wenn das nicht fruchtet, die Ernährung „künstlich“ zu bewerkstelligen. Entweder, wenn es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt, mit Infusionen oder, wenn zu erwarten ist, dass es über längere Zeit gar nicht mehr geht, über eine Magensonde. Heute legt man solche Sonden nicht mehr über Mund oder Nase, sondern durch die Bauchwand direkt in den Magen. Diese Sonden heißen PEG - Sonden. PEG bedeutet „Perkutane Endoskopische Gastrostomie, auf deutsch: eine durch die Haut unter Zuhilfenahme einer Magenspiegelung direkt in den Magen gelegte Sonde. Seitdem es diese Sonden gibt, wird über die Frage, ob man bei einem Menschen mit einer Krankheit in der Endphase oder bei einem Sterbenden noch eine Ernährung durchführen muss, nur noch selten nachgedacht und diskutiert. Es ist ja auch wesentlich einfacher, eine Sonde zu legen und die Ernährung automatisch über eine Pumpe laufen zu lassen, zumal in solchen Fällen oft durchaus schwierige medizinische, menschliche und auch juristische Fragen zu klären sind. Dahinter steht die Auffassung, dass, gleichgültig, in welcher Phase des Lebens (oder Sterbens) sich ein Mensch befindet, „Verhungern“ oder „Verdursten“ nicht zugelassen werden darf. Zum Sterbeprozess, der sich über Wochen und Monate hinziehen kann, gehört natürlich eine verminderte Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit, die Mahlzeiten werden kleiner, das Gewicht reduziert sich, die Aktivität wird geringer, die Schwäche nimmt zu, das Ruhebedürfnis wächst. Diese Phase geht am Ende über in einen Dämmerzustand oder wird durch eine zusätzlich auftretende weitere Erkrankung, zum Beispiel eine Infektion, beendet. Eine verminderter Wassergehalt im Körper sowie ein Abbau der natürlichen Fettreserven können den Sterbeprozess erleichtern, weil das Bewußtsein eingeschränkt wird und Schmerzen durch diesen veränderten Stoffwechsel gedämpft werden. Zudem wird nach bislang durchgeführten Untersuchungen dieser Zustand weder als schmerzhaft empfunden noch geht er mit unangenehmen Empfindungen einher. Eine Untersuchung aus den USA an tumorkranken Patienten zeigt, dass mehr als zwei Drittel der Betroffenen weder Hunger noch Durst spürten und dass bei allen Menschen Hunger, Durst und trockener Mund mit Flüssigkeit, Eisstückchen und kleinen Nahrungsmittelmengen gut zu behandeln waren. Untersuchungen an großen Patientengruppen mit Demenz, Aids oder Krebs ließen erkennen, dass die Überlebenszeit zwischen den Patienten mit und ohne Ernährung über eine PEG -Sonde nicht unterschiedlich war. Eine weitere Untersuchung hat gezeigt, dass die Anlage solcher Sonden mit erheblichen Problemen belastet ist. Auffallend war, dass bei der Hälfte der Patienten schwere Unruhezustände auftraten, die zur Fixierung (Fesselung am Bett) oder Selbstentfernung der Sonde führten. Ebenfalls bei fast der Hälfte der Betroffenen wurde eine durch Einatmen von Sondennahrung (Aspiration) hervorgerufene Lungenentzündung diagnostiziert. In einer 2 Jahre dauernden Beobachtung wurde untersucht, ob die Sondenernährung Vorteile bietet. Weder wurde eine Gewichtszunahme erreicht noch besserte sich die Funktion von Blase und Darm noch besserte sich die Hirnfunktion. Es gibt eine Zusammenfassung von Studien bei Demenzkranken, die über Sonden ernährt wurden. Die Autoren kommen zu folgenden Schlüssen:
Eine weitere Untersuchung mittels zusammengefaßter Studien hat diese Aussage bestätigt. Man liegt nicht falsch, wenn man – im Angesicht des Ergebnisses der o. g. Untersuchungen – unterstellt, dass bei den 140 000 mit einer Sonde versorgten Pflegebedürftigen in Deutschland nicht das Patientenwohl im Vordergrund steht. Man muss leider annehmen, dass sie zur Entlastung aller an der Versorgung Beteiligten, der Pflegenden, der Ärzte und der Angehörigen, über Sonden ernährt werden. Natürlich sind Angehörige völlig überfordert, eine vernünftige Entscheidung zu treffen, wenn nicht mit ihnen beraten wird, sondern sie nur gefragt werden, ob sie denn den oder die Angehörige verhungern oder verdursten lassen wollten. Da die Anlage einer PEG –Sonde nicht eine pflegerische Maßnahme, sondern ein therapeutischer Eingriff ist, darf sie auf gar keinen Fall zur Pflegerleichterung (Entlastung des Personals) eingesetzt werden, zudem muss ein Patient einem solchen Eingriff zustimmen, wobei der mutmaßliche Wille des Patienten zu hinterfragen ist. Auch für einen solchen Fall ist das Vorliegen einer Patientenverfügung sehr hilfreich, am besten in Kombination mit der Benennung eines oder einer Bevollmächtigten. Unbedingt notwendig ist eine Beratung der Angehörigen durch den Arzt, der die Anlage durchführen soll. Wenn ein Patient im Endstadium einer Erkrankung, die die Nahrungsaufnahme unmöglich macht, unter Hunger und Durst leidet, ist die PEG -Sonde angebracht und eine segensreiche Einrichtung. Fragen und Empfehlungen zur PEG-Sondenanlage bei Patienten im Endstadium einer Erkrankung:
Gunther Warnecke, Hamburg (Internist) | ||
| Quelle: Deutsches Ärzteblatt/ Jahrgang 105/ Heft 9/ 29. Februar 2008 | ||
Nephro-Glossar Copyright © 2009 Dialyse im Alstertal | ||
| per Email versenden | ||
