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Vorsorgeregister |
| (erstellt am: 20.05.2007 - letzte Änderung:02.08.2010 - aufgerufen: 1206 Mal) |
Ergänzung zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Zur Klarstellung und Erinnerung:- Patientenverfügung: Verfügung eines Menschen, wie im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit medizinisch verfahren werden soll.
- Betreuungsverfügung: eine Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht angeordnet, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht mehr regeln kann. Mit der o.g. Verfügung kann man vorsorglich darauf Einfluss nehmen.
- Vorsorgevollmacht: Damit ermächtigt man eine oder mehrere Personen seines Vertrauens, Entscheidungen in gesundheitlichen oder auch finanziellen Fragen zu treffen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Diese Vollmachten bzw. Verfügungen können in einem zentralen Register hinterlegt werden. Dieses Register wurde im gesetzlichen Auftrag von der Bundesnotarkammer aufgebaut. Im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit können Richter darauf zugreifen. Hinterlegt sind Name und Anschrift des betreffenden Bürgers, die Vertrauenspersonen und der Umfang der Vollmacht. Deren Inhalt ist nicht hinterlegt.
Die Registrierung erfolgt per Post oder übers Internet. Die Gebühren liegen zwischen 10 und 20 Euro. Eine Beratung durch einen Notar kostet zwischen 12,50 € und 50 €. Das Bundesjustizministerium informiert mit der Broschüre Betreuungsrecht, die auch über Tel. 01888 80 80 800 bezogen werden kann. Weitere Informationen zu Vorsorgevollmachten finden Sie im Vorsorgeregister.
Gunther Warnecke, Hamburg (Internist) |
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Deutsches Ärzteblatt; Jahrgang 104; Heft 17; 27.04.07
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